Gunnar Beck (AfD): Anti-Geldwäsche-Paket kriminalisiert Bargeld, Krypto und Gold!

24.04.2024: Das EU-Parlament wird das Paket zur Bekämpfung der Geldwäsche verabschieden. Gunnar Beck, wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD im EU-Parlament, stellt klar:

„Dieses Paket hat nichts mit Geldwäsche zu tun. Die Verordnung führt eine Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro und neue Sorgfaltspflichten für Kunden bei Zahlungen mit Kryptowährungen sowie bei Transaktionen mit Edelmetallen und Edelsteinen ein.

Das eigentliche Ziel dieser Gesetzgebung besteht darin, Menschen abzuschrecken, die sich gegen das Währungsrisiko des Euro absichern wollen, das sich durch die unverantwortliche Geldpolitik der EZB ergibt. Es bestraft Sparer im Euro-Währungsraum dafür, dass sie nach sicheren Wertespeichermitteln suchen.

Die Verknüpfung nationaler Vermögensregister über einen einzigen Single-Access-Point, ist ein klarer Vorläufer eines EU-weiten Vermögensregisters. Zudem lehnen wir es ab, zivilgesellschaftlichen Organisationen Zugang zu diesen Vermögensregistern zu gewähren. Diese Organisationen sind ausdrücklich von den erhöhten Transparenzanforderungen ausgenommen, obwohl der EU-Rechnungshof mehrfach gewarnt hat, dass NGOs leicht für Zwecke der Geldwäsche missbraucht werden könnten.

Wir bedauern, dass das Anti-Geldwäsche-Paket den Geltungsbereich für politisch exponierte Personen, für die erhöhte Sorgfaltspflichten gelten, nicht wesentlich erweitert. Sowohl das EU-Parlament als auch der Rat haben unsere Vorschläge zur Verbesserung der Transparenzanforderungen für Manager von NGOs, die EU-Mittel erhalten, und für Generaldirektoren von EU-Agenturen kategorisch abgelehnt. Dies beweist, dass es bei den neuen Regeln überhaupt nicht um finanzielle Transparenz geht, sondern um eine totalitäre Finanzkontrolle über EU-Bürger und ihr Vermögen.“

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