Christine Anderson: EuGH-Kopftuchurteil: Privatautonomie geht vor!

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, die muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. Für die AfD-Delegation im EU-Parlament begrüßt die Frauenpolitische Sprecherin Christine Anderson diese Entscheidung und kommentiert dazu wie folgt:
„Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist absolut zu begrüßen: Vertragsfreiheit ist ein hohes Gut, und wenn Arbeitgeber auf kopftuchfreies Personal hohen Wert legen, dann ist das deren gutes Recht und in einer freiheitlichen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit. Minderheitenmoral darf nicht über unsere eigenen zivilisatorischen Errungenschaften, wie etwa das Prinzip der Privatautonomie, obsiegen. Jeder Arbeitgeber sollte das Recht haben, Nein zum Kopftuch zu sagen.“
Anderson Kopftuch Islam