CO2-Grenzausgleichsmechanismus: Nein zu einem willkürlichen Protektionismus und zum Verbuchen der Erlöse im Unionshaushalt!

Markus Buchheit, Industriepolitischer Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament, äußert sich zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus wie folgt:

 

,,Das einseitige Ändern der Rahmenbedingungen von bereits bestehenden Handelsabkommen, getrieben durch einen falsch verstandenen Umweltschutzgedanken in der Ausgestaltung des European Green Deal, wird von den Handelspartnern der EU als willkürlicher Protektionismus aufgefasst werden und damit den Außenhandel der EU-Mitgliedstaaten nachhaltig stören.

 

Auch ist der angedachte Sonderstatus von Entwicklungsländern im Grenzwertausgleichsmechanismus zu überdenken, da sich weite Bereiche von Infrastruktur und Industrie in diesen Ländern bereits in der Hand der Volksrepublik China befinden und somit indirekt chinesische Produkte den Grenzwertausgleichsmechanismus beim Import in die EU umgehen können.

 

Weiters leistet die mögliche Ausnahme von Erzeugnissen aus Entwicklungsländern, wie z. B. Rohstoffe für Batterien, dem Etikettenschwindel rund um die E-Mobilität Vorschub, da der EU-Verkaufspreis der mit diesen Batterien versehenen Elektroautos nicht mit der ihrer CO2-Bilanz entsprechenden Einfuhrabgabe bedacht wäre und sich damit ein weiterer unlauterer Wettbewerbsvorteil gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ergeben würde.

 

Abschließend spreche ich mich ganz entschieden gegen das Verbuchen der Erlöse aus dem Grenzwertausgleichsmechanismus in den Unionshaushalt aus, alleine um den ,Eigenmittelanteil’ der EU an ihrem eigenen Budget zu erhöhen. Fair wäre es, diese Beträge den Mitgliedstaaten als Gutschrift auf ihre EU-Beiträge anzurechnen.’’

CO2 Buchheit