Gunnar Beck: Schikane der EU-Mitgliedsstaaten durch das EU-Parlament erschwert Kooperation mit dem Rat!

Zum Untersuchungsrecht des EU-Parlaments, über das heute im Plenum in Straßburg diskutiert wird, äußert sich Dr. Gunnar Beck, Rechtspolitischer Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament, wie folgt:

"Gemäß Artikel 226 AEUV kann das Europäische Parlament nichtständige Untersuchungsausschüsse einsetzen, um mutmaßliche Verstöße oder Missstände bei der Umsetzung des Unionsrechts zu untersuchen. Um die genaue Ausübung des Untersuchungsrechts zu bestimmen, muss das Parlament die Zustimmung des Rates und der Kommission einholen. Bisher hat der Rat bezüglich einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Parlament gezögert. 

Obwohl das Untersuchungsrecht in einer parlamentarischen Demokratie wichtig ist, verstehen wir die Zurückhaltung des Rates. Warum sollten beide kooperieren? Das Parlament schikaniert, indem es die Einstimmigkeit aufgibt, und erpresst die Mitgliedstaaten weiterhin, sich für eine immer engere, grünere und buntere, d.h. immer weniger europäische Union zu engagieren."

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