Gunnar Beck: Schluss mit der Erpressung Polens durch die EU-Kommission!

Heute hat die Europäische Kommission beschlossen, Polen vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Die EU will, dass der EuGH Polen wegen der Entscheidung der polnischen Regierung, eine besondere Disziplinarkammer für Richter einzurichten, zu einer Geldstrafe verurteilt, da eine solche Kammer angeblich gegen die Unabhängigkeit der Justiz und damit gegen die nach Ansicht der Kommission EU-weit geltenden rechtsstaatlichen Grundsätze verstoße. Für unseren Rechtspolitischen Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament, Dr. Gunnar Beck, ist das eine Erpressung.

„Die polnische Regierung hat ihren Gesetzesentwurf bereits modifiziert, aber Brüssel ist nicht kompromissbereit. Diese Entscheidung der Kommission beweist nur, dass der Vorrang des EU-Rechts nichts anderes bedeutet, als dass sich jeder Mitgliedstaat dem Brüsseler Diktat zu unterwerfen hat. Die polnische Regierung ist in einer schwierigen Lage: Polen sollte eigentlich in diesen Tagen die erste 36-Milliarden-Euro-Tranche des EU-Corona-Hilfsfonds ausgezahlt bekommen, der Polen in besonderem Maße begünstigt. Wegen der Justizreformen in Polen weigert sich die Kommission nun, das Geld freizugeben. Es soll erst freigegeben werden, wenn sich Warschau den eigentümlichen rechtsstaatlichen Forderungen der Kommission unterwirft. Dabei plant die polnische Regierung nichts anderes als Regelungen zu übernehmen, die zum Teil in Deutschland schon seit Jahrzehnten angewendet werden. Was in Deutschland erwünscht ist, soll der EU in Polen nicht rechtsstaatlich sein, und Geld soll Polen nur bei politischer Willfährigkeit erhalten. Doppelmoral und Erpressung – das sind die wirklichen Werte der EU dieser Tage.''

Beck Polen EUGH