EU-Katar-Skandal: Reform des Dringlichkeitsverfahrens für Menschenrechte

Am 12. Januar 2023 kündigte EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola an, dass Dringlichkeitsentschließungen zu Menschenrechtsfragen gemäß Artikel 144, welche die in der Geschäftsordnung des EU-Parlaments vorgesehene Grenze von 500 Wörtern überschreiten, auf der kommenden Plenartagung nicht zur Abstimmung kommen werden.

Dies ist ein Thema, das die Fraktion Identität & Demokratie seit dem vergangenen Jahr immer wieder anspricht.

Die Fraktion Identität & Demokratie hat bei zahlreichen Gelegenheiten Einwände gegen das Dringlichkeitsverfahren im Bereich der Menschenrechte erhoben, zumal die Geschäftsordnung bis zu drei Dringlichkeiten zulässt. Sie schreibt nicht vor, dass bei jeder Sitzung drei Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen. Dies hinterlässt den Eindruck, dass Themen behandelt werden, die im Sinne verschiedener einschlägiger Nichtregierungsorganisationen (NRO) sind. Diese Themen helfen diesen NRO, ihre Ziele zu erreichen.

Insbesondere im Lichte des aktuellen EU-Katar-Skandals müsste die Frage der Einmischung von NRO in die Arbeit des EU-Parlaments überprüft werden.

Wir begrüßen die Entscheidung der EU-Parlamentspräsidentin nach dem EU-Katar-Skandal und hoffen, dass dies nur ein erster Schritt zu einer vollständigen Überarbeitung des Dringlichkeitsverfahrens im Bereich der Menschenrechte ist.

Unsere Fraktion hat die Frage der Länge der Entschließungen bei mehreren Gelegenheiten aufgeworfen, sowohl in geschlossenen Sitzungen als auch im Plenum, da fast alle von den Fraktionen eingereichten Entschließungen die in den Regeln vorgesehene strenge Grenze von 500 Wörtern überschreiten und daher als unzulässig betrachtet werden sollten. Wir haben diese Frage auf der Plenartagung im September angesprochen, und obwohl die Vorsitzende unserer Auslegung zustimmte, argumentierte sie, dass dies im EU-Parlament schon immer so gehandhabt wurde und dass die Regeln ‚flexibel‘ ausgelegt werden.

📹 Die Bemerkung zur Anwendung der Geschäftsordnung kann hier bei Zeitmarke 18:02:40 Uhr nachgelesen werden:
https://www.europarl.europa.eu/plenary/en/vod.html?mode=chapter&vodLanguage=EN&playerStartTime=20220914-17:59:30&playerEndTime=20220914-18:36:13#

Artikel 144 der Geschäftsordnung des EU-Parlaments:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/RULES-9-2019-07-02-RULE-144_DE.html

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