Gunnar Beck (AfD): Nationale Verfassungsgerichte stärken!

Zur heutigen Debatte über die Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs des EU-Rechts äußert sich Dr. Gunnar Beck, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion Identität & Demokratie, wie folgt:

„Das EU-Parlament wirft das wichtige verfassungsrechtliche Problem auf, dass die höchsten Gerichte in den Mitgliedstaaten nicht das Recht haben, die Grenzen des Vorrangs des EU-Rechts auszulegen, was bedeutet, dass es keine nationale Bewertung einer möglichen Überschreitung der EU-Gesetzgebung geben kann.

Um hier Abhilfe zu schaffen, schlägt der Bericht vor, einen Dialog zwischen den nationalen Verfassungsgerichten und dem EuGH zu institutionalisieren. Dies ist jedoch keine Lösung. Es reduziert lediglich die nationalen Verfassungsgerichte auf Berater des EuGH.

Wir brauchen eine ehrgeizigere Lösung: Die nationalen Verfassungsgerichte sollten trotziger sein und es wagen, die Grenzen der EU-Gesetzgebungsbefugnis einzuschätzen und einzuschränken. Nationale Verfassungsgerichte sind eine wichtige Säule zur Kontrolle des EU-Gesetzgebers. Ihre Rolle sollte gestärkt und nicht eingeschränkt werden!“

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