Christine Anderson (AfD): Gendergaga durch die Brüsseler Hintertür!

28.01.2020: Die EU ist Meister darin, ständig neue Ungerechtigkeiten zu erfinden, die ihr dann als Argumente für weitere Kompetenzanmaßungen und künstliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen dienen. Eine dieser erfundenen Ungerechtigkeiten ist das „Gender Pay Gap“, zu deutsch: „geschlechtsspezifisches Lohngefälle“. Beklagt wird, dass Frauen bei angeblich gleicher Arbeit und gleicher Leistung weniger verdienen würden als Männer. Teilweise ist sogar von einem Lohngefälle von über 20 Prozent die Rede.

Die EU-Fraktionen der Christdemokraten, der Sozialdemokraten, der Grünen und der Liberalen beklagen das in einem Entschließungsantrag und fordern unter anderem „eine ehrgeizige neue EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter“ und „eine sofortige Überarbeitung und eine ehrgeizige Aktualisierung des Aktionsplans zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles bis Ende 2020“. Ehrgeiz, für den andere bezahlen sollen, bevorzugt natürlich deutsche Steuerzahler.

Sehen Sie selbst: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2020-0073_DE.html

Unsere Delegation, federführend Christine Anderson, fordert etwas mehr Sachlichkeit in der Debatte, was aus ihrem Entschließungsantrag deutlich hervorgeht:

Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass das häufig kolportierte Lohngefälle nicht bereinigt betrachtet wird. Das heißt, dass individuelle Merkmale, die die Lohnunterschiede ganz oder teilweise erklären können, wie beispielsweise unterschiedliche Ausbildungswege, nicht berücksichtigt werden. Das sollten sie aber. Wenn beispielsweise eine studierte Gender-„Wissenschaftlerin“ weniger verdient als ein studierter Herzchirurg, dann ist nicht das Geschlecht für den Lohnunterschied verantwortlich.

Zahlreiche Studien belegen nämlich, dass das geschlechtsspezifische Lohngefälle bei Anwendung einer bereinigten Messgröße die statistische Fehlertoleranz nur geringfügig überschreitet. Für Social-Justice-Warriors ist das natürlich „Faktenhetze“.

Wir fordern, dass sich alle künftigen Analysen auf ein bereinigtes geschlechtsspezifisches Lohngefälle stützen. Wir fordern Sachlichkeit statt Hysterie!

Es ist nicht Aufgabe der EU, in die Lohnpolitik und in die Arbeitsmärkte der Mitgliedsstaaten einzugreifen. Das wäre eine weitere Aushöhlung des Subsidiaritätsprinzips. Lohnfindungsmechanismen fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner!

Quelle Entschließungsantrag: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2020-0083_DE.html

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