Gunnar Beck: Neues EU-Wahlgesetz verstößt gegen Grundgesetz!

In 24 Stunden will das Europäische Parlament seine Position zur Revision des Europäischen Wahlgesetzes annehmen und somit einen weiteren Schritt zur Errichtung eines EU-weiten Wahlkreises und zur Abschaffung nationaler Wahlkreise setzen. Gunnar Beck, Sprecher der AfD im EU-Parlament für Verfassungsfragen:

„Der Vorschlag des EU-Parlaments ist in vielerlei Hinsicht problematisch: Erstens wird vorgeschlagen, die derzeit 705 Sitze im Europäischen Parlament in zwei Kategorien aufzuteilen: 28 supranationale Kandidaten, die aus einer transnationalen Liste gewählt werden und 677 Kandidaten, die in den nationalen oder regionalen Kreisen gewählt werden.

Transnationale Listen sind ein weiterer Schritt zur Abschaffung des Nationalstaates als demokratischer Wahlraum und der Schaffung eines europäischen Superstaates. Nicht einmal die Vereinigten Staaten, das große Vorbild der Euroföderalisten, haben ein solch absurdes System.

Zweitens will das Europäische Parlament alle Parteien, die sich zur Europawahl stellen, verpflichten, Listen vorzulegen, die nicht nur zu 50 % aus Männern und zu 50 % aus Frauen bestehen, sondern auch gezippt sind: Das heißt, Männer und Frauen müssen sich auf der gesamten Liste abwechseln.

Nach dem Grundgesetz wäre ein solches System verfassungswidrig. In Thüringen und Brandenburg wurden ähnliche Vorschläge verworfen. Geschlechterparität und gezippte Liste schränken die Freiheit der Parteien bei der Aufstellung von Kandidaten und damit die Teilnahme an Wahlen ein, so das Brandenburgische Verfassungsgericht. Nach Ansicht des Thüringer Verfassungsgerichtshofs verstößt ein Paritätsgesetz gegen das Recht auf Freiheit und Wahlgleichheit sowie gegen das Recht politischer Parteien auf freie Betätigung.

Es ist nicht akzeptabel, dass das Europäische Parlament Änderungen des Wahlgesetzes vorschlägt, die in Deutschland verfassungswidrig sind.“

Beck Verfassungsgericht Demokratie