Gunnar Beck: Verordnung zur Haftung von Unternehmen für Umweltschäden verstoßt gegen das Subsidiaritätsprinzip!

In der Debatte im EU-Parlament über die Haftung von Unternehmen für Umweltschäden bezeichnet Dr. Gunnar Beck, Wirtschaftspolitischer Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament, die Anerkennung des Ökozids als "eine Art grüne Inquisition".

"Die Kommission will die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie aufgrund der unterschiedlichen Anwendung in den Mitgliedstaaten verbessern. Das Europäische Parlament verurteilt diese Vielfalt, anstatt sie zu loben, und fordert die Kommission auf, die Richtlinie durch eine Verordnung zu ersetzen. Dies bedeutet weniger Ermessensspielraum für die Mitgliedstaaten, um ihre eigenen Umwelthaftungsgesetze zu mildern. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip.

Der Bericht fordert zudem mehr Geld für die Bekämpfung der Umweltkriminalität und die Anerkennung des Ökozids im EU-Recht und in der EU-Diplomatie. Ökozid macht die Umwelt zum Subjekt mit eigenen Menschenrechten, für das Umwelt-NGOs die Rechte und Schadensersatzansprüche zum eigenen Vorteil einklagen können. Eine Art grüne Inquisition."

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