Nicolaus Fest: Abtreibungsgesetze in Polen konterkarieren EU-Plan für Menschenrecht auf Abtreibung!

Zur heutigen Plenardebatte über den ersten Jahrestag des strengeren Abtreibungsgesetzes in Polen äußert sich Dr. Nicolaus Fest, Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, wie folgt:

"Das EU-Parlament echauffiert sich mal wieder über die strengeren Abtreibungsgesetze in Polen. Warum aber nicht eigentlich über die lascheren Abtreibungsgesetze anderswo? Der Grund hierfür könnte sein, dass man Abtreibungen zu einem Menschenrecht erklären möchte, auf das sich Frauen aus allen Teilen der Welt berufen könnten, um so in die EU einzuwandern. Das deckt sich mit den migrationspolitischen Visionen, die dem EU-Migrationspakt zu entnehmen sind.

Es gibt kein Menschenrecht auf Abtreibung. Es gibt aber sehr wohl ein Menschenrecht auf Leben, das auch das ungeborene Leben umfasst. Polen nimmt dieses ernst, statt einem Abtreibungskult zu frönen, der für den massiven Anstieg von Abtreibungen mitverantwortlich ist: Zwischen 2004 und 2020 stieg die Anzahl legaler Abtreibungen in Polen fast ums sechsfache. Es ist das gute Recht der Polen, gegen diesen Trend vorzugehen.

Brüssel wirft Warschau nun für den Kampf gegen Abtreibungen mangelnde Rechtsstaatlichkeit vor, weil der Rechtsstaatsbegriff von den EU-Linken derart pervertiert worden ist, dass als rechtsstaatlich nur noch das gilt, was links ist - und das ist im Zweifel eher der Tod als das Leben. Damit überschreitet die EU erneut ihre Kompetenzen: Es fällt nicht in ihren Aufgabenbereich, den Mitgliedsstaaten die Abtreibungsgesetze zu diktieren."

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