Gunnar Beck (AfD): Nur die AfD gibt deutschem Grundgesetz Vorrang vor EU-Recht!

Dr. Gunnar Beck, Sprecher der AfD-Delegation im EU-Parlament für Verfassungsfragen, äußert sich zur Verabschiedung des Berichts zur Umsetzung des Grundsatzes des Vorrangs des EU-Rechts, wie folgt:

„Das Ultra-vires-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 und ein ähnliches Urteil des polnischen Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 lösten eine wichtige Debatte über den Umfang und die Grenzen des Grundsatzes des Vorrangs des EU-Rechts aus.

Nun haben das EU-Parlament und die Altparteien in dieser Frage eine klare Position bezogen: Das Vorrangprinzip soll so weit wie möglich ausgelegt werden, ohne jede Einschränkung, und die EU sollte gegen Mitgliedstaaten vorgehen, wenn deren Verfassungsgerichte es wagen, das EU-Recht selbst zu interpretieren. Alle deutschen Parteien stimmten gegen Änderungsanträge der AfD, die die EU auffordern, nationale Verfassungstraditionen und Urteile der Verfassungsgerichte zu respektieren.

Mit anderen Worten: Die Altparteien verraten erneut das Bundesverfassungsgericht und opfern das deutsche Grundgesetz auf dem Altar der unbegrenzten europäischen Integration.

Dies ist ein wichtiger Weckruf an alle Bundesbürger im Vorfeld der EU-Wahl am 9. Juni 2024. Nur die AfD unterstützt das Recht des Bundesverfassungsgerichts, EU-Recht am deutschen Grundgesetz zu prüfen. Nur die AfD vertritt den Grundsatz, dass das deutsche Grundgesetz Vorrang vor EU-Recht hat!“

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