Christine Anderson (AfD): European Media Freedom Act: Nein zur staatlichen Regulierung der Presse!

Zum European Media Freedom Act erklärt Christine Anderson, medienpolitische Sprecherin der AfD-Delegation in der Fraktion Identität & Demokratie:

„Frau Verheyens [CDU, Anm.] Bericht verkennt, was Pressefreiheit bedeutet. Pressefreiheit bedeutet, frei von staatlichen Eingriffen journalistisch tätig sein zu dürfen. Frau Verheyen glaubt jedoch, ein positives Recht des Pressekonsumenten auf objektive Information erschaffen zu können. So geht das nicht. Objektive Information und pluralistische Berichterstattung sind das Ergebnis unbeeinträchtigter journalistischer Tätigkeit. Verheyens Bericht zielt jedoch in erster Linie darauf, Presseschaffende staatlich zu regulieren und dadurch angeblich zu schützen. Wir haben es also mit dem alten Problem zu tun, dass ein Hund den Wurstvorrat bewachen soll - quis custodiet ipsos custodes? Um Regeln für objektive Information geht es daher auch gar nicht, was sich daran zeigt, dass die parteiische Arbeit des deutschen öffentlichen Rundfunks gar nicht adressiert wird.

Im Übrigen hat die EU keine Gesetzgebungskompetenz. Sie fußt ihren Vorschlag auf die Vorschrift, mit der ein gemeinsamer Binnenmarkt geschaffen werden soll. In einem Europa mit unterschiedlichen Sprachen kann es per definitionem keinen Informationsbinnenmarkt geben. Das ganze Vorhaben beruht auf einer falschen Gesetzgebungsgrundlage. Zudem haben die Mitgliedstaaten und in Deutschland die Länder die Kulturhoheit. Daher hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme auch gegen den EU-Kommissionsvorschlag ausgesprochen.“

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