Nicolaus Fest (AfD): Behördenzugriff auf Bankkontenregister öffnet Missbrauch Tür und Tor!

23.04.2024: Zur üblichen Doppelmoral der EU, die diesmal den Zugriff auf Bankkontenregister betrifft und so Privatsphäre und Datenschutz massiv schädigt, verdeutlicht Nicolaus Fest, Sprecher für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres der AfD im EU-Parlament:

„Die vorgeschlagene Änderung der Richtlinie ermöglicht den zuständigen Behörden sensible Daten der Bürger zwecks Prävention, Untersuchung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten einzusehen und auszuwerten. Auch der Zugriff auf das vernetzte System zentralisierter Bankkontenregister soll diesen Behörden gewährt werden. Zusätzlich sollen nationale Behörden Datensätze anderer EU-Mitgliedstaaten abfragen dürfen. Dem Missbrauch ist dabei Tür und Tor geöffnet.

Einerseits werden Bürgern, Unternehmen und Vereinen durch Verordnungen wie der DSGVO kaum nachvollziehbare Erschwernisse aufgebürdet, andererseits missachtet die EU selbst gegenüber den Bürgern rudimentärste Datenschutzgrundsätze. Mit ihrer Doppelmoral macht die EU die Bürger gläsern. Deshalb treten wir auch beim Datenschutz für das Subsidiaritätsprinzip ein. Die Zuständigkeit für den Datenschutz muss wieder den Nationalstaaten überantwortet werden. Und die EU-Datenschutz-Grundverordnung in der derzeitigen Form ist durch eine bürgerfreundliche deutsche Regelung zu ersetzen.“

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